Prof. Dr. Stefan Huster

Ruhr-Universität Bochum

Stefan Huster

mHealth-Angebote in der Gesundheitsversorgung – Regulierungsprobleme und Grundsatzfragen

Mobile Health (mHealth)-Anwendungen stellen einen prominenten und chancenreichen, aber auch besonders umstrittenen Aspekt der Digitalisierung des Gesundheitswesens dar. Gesundheits- und Medizin-Apps sollen hier – insbesondere soweit geplant ist, sie im öffentlichen Versorgungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzusetzen – primär hinsichtlich ihrer juristischen Regulierungsprobleme betrachtet werden. Diese Regulierung wirft aber auch medizinische, gesellschaftlich-soziale, ökonomische und ethische Erwägungen auf. Dabei sollen hier drei Begriffe und Fragen im Vordergrund stehen:

– Innovationsregulierung: Wie und unter welchen rechtlichen Vorgaben kommen Gesundheits- und Medizin-Apps in das Versorgungssystem der GKV?

– Sanktionierung: Welche Rechtsfolgen können und sollten an den Gebrauch oder Nicht-Gebrauch dieser Apps geknüpft werden?

– Empowerment vs. Entsolidarisierung: Wie wird die Integration von mHealth in die GKV das Versorgungssystem verändern? Wird dadurch das Solidarprinzip ausgehöhlt?

Forschungsschwerpunkte

  • Gesundheitsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Rechtsphilosophie

Curriculum Vitae

  • Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie in Bielefeld und Frankfurt/M.
  • Promotion und Habilitation in Heidelberg
  • Lehrstuhl an der FernUni in Hagen
  • Seit 2004 Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum

Prof. Dr. Stefan Huster

Ruhr-Universität Bochum

Fellow am CAIS von Oktober 2019 bis März 2020